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Anwaltswechsel

Wechsel des Rechtsanwaltes

Ihr Unfall ist schon lange her? Sie haben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt und trotzdem tut sich nichts? Sie warten seit Monaten auf Ihr Geld? Das ist leider kein Einzelfall.

Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit vielen Jahren bundesweit Unfallgeschädigte insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfallverletzungen.

Wöchentlich melden sich Unfallgeschädigte und schildern von ihrem Leidensweg nach dem Unfall und von Verzögerungen durch die gegnerische Versicherung, monatelangem Warten und von eigenen Rechtsanwälten, die sich einfach nicht um die Sache kümmern oder die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen einfach nicht durchsetzen.

Gerade Rechtsanwälte, die nicht Fachanwälte für Verkehrsrecht sind und zudem nicht schwerpunktmäßig Geschädigte von Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungen vertreten, sind mit derart komplexen Aufgaben überfordert. Der Rechtsanwalt, der umfangreiche Personenschäden ggf. nur einmal im Jahr und „nur so nebenher“ bearbeitet, muss an der Unfallregulierung scheitern. Dies führt zu einem unhaltbaren Ergebnis für den Geschädigten. Er wartet auf sein Geld und hofft, der Anwalt werde da doch noch irgendwie etwas bewegen. Der Anwalt verfristet die Akte von Monat zu Monat und meldet sich – auch auf Rückrufbitten- nicht mehr beim Mandanten.

Eine solche Situation wird Rechtsanwalt Dr. Pott nahezu jede Woche von frustrierten und erschöpften Mandanten berichtet. Falls Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Rechtsanwalt der Sache nicht konsequent annimmt, sich bei Ihnen ggf. trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr meldet und die Sache seit Monaten vor sich hindümpelt, sollten Sie in jedem Fall den Anwalt wechseln. Sie sollten sich sodann an einen Rechtsanwalt wenden, der nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern zudem schwerpunktmäßig Geschädigte mit schweren und schwersten Unfallverletzungen vertritt. Nur so werden Sie Ihre Ansprüche zügig und umfassend durchsetzen können. Nur so sind Sie zudem sicher, dass auch die häufig viel wichtigeren Zukunftsansprüche abgesichert werden.

Einige Geschädigte scheuen einen Anwaltswechsel, da neue Gebühren entstehen können. Es ist richtig, dass neue Gebühren entstehen können. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass die ggf. anfallenden weiteren Gebühren in keiner Relation zu den Ansprüchen stehen, die ein versierter Fachanwalt bei der Unfallregulierung zusätzlich für den Geschädigten realisieren kann. Nicht selten können mit der ersten Korrespondenz außergerichtlich weitere erhebliche Beträge realisiert werden, die etwaige Gebührenansprüche bei weitem übersteigen. Der Geschädigte sollte sich in jedem Fall fragen, ob er weiter wartet und ggf. auf mehrere tausend Euro verzichtet oder ob er einen gewissen Teil von regelmäßig nur wenigen hundert Euro zahlt und zu einem kompetenten Anwalt wechselt.

Sie haben Fragen zu einem Anwaltswechsel? Dann rufen Sie Rechtsanwalt Dr. Pott gerne an unter 05231/308140 oder schreiben Sie uns unter pott@rpp.de. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.