Wir helfen Ihnen gern!

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig! Insbesondere wenn der Geschädigte durch den Unfall verletzt worden ist, sollte er sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Mandanten seit über 10 Jahren bundesweit bei der Regulierung von Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden.

Wir regulieren Ihren Unfall gern für Sie!

Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.

In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, was wir für Sie tun können. Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen. Falls Sie am Unfall keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Kostenlose Kontaktanfrage

Bitte beachten Sie:

  • Nach einem Unfall sind Geschädigte schon gestraft genug. Sie haben eine schnelle und einfache Regulierung verdient! Leider werden Geschädigte aber ohne Rechtsanwalt mit Formularen, Papierkram und Anfragen von der Polizei, der Versicherung und anderen Stellen überhäuft! Tun Sie sich das nicht an, sondern überlassen Sie uns das. Das ist unser tägliches Geschäft und übernehmen das gerne für Sie!
  • Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sich Geschädigte auf Kosten des Schädigers professioneller Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes bedienen können und das aus gutem Grund. Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Dieses Recht sollten auch Sie in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und halten Ihnen lästigen Papierkram vom Hals, damit Sie sich auf das wirklich wichtige, nämlich auf Ihre Gesundung, konzentrieren können.
  • Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt! Versicherungen wollen dadurch einzig und allein erreichen, dass der Geschädigte nicht alle Ansprüche umfänglich durchsetzt und die Versicherung dadurch Geld auf Kosten der Geschädigten spart!
  • Geschädigte versuchen häufig zunächst ohne Anwalt auszukommen und warten dadurch teilweise Jahre, bis die Versicherung Geld zahlt. In der Regel kommen Mandanten nach Monaten und Jahren entnervt zum Anwalt, weil die Versicherung immer wieder neue Einwände erhebt und - wenn überhaupt- nur zögerlich zahlt. Sparen Sie sich diesen nerven- und zeitraubenden Aufwand und lassen Sie sich von Beginn an von uns helfen. Rechtsanwalt Dr. Pott übernimmt die komplette Unfallregulierung für Sie.
  • Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
  • Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen! Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
  • Seien Sie schlauer! Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
  • Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
  • Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!

P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt

P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers vollumfänglich erstattet, wenn dieser die Schuld am Unfall allein trägt.